Unabhängige Kfz-Sachverständige · rund um die Uhr erreichbar · Minden, Hildesheim & 100 km Unfall? Direkt anrufen: 0175 7479357

Kfz-Sachverständiger · Minden, Hildesheim & 100 km

Unfall gehabt? Wir helfen sofort – rund um die Uhr.

Wir sind unabhängige Kfz-Sachverständige für Minden, Hildesheim und 100 km Umkreis. Wir kommen zu Ihnen, sichern jeden Schadensposten und rechnen direkt mit der Versicherung ab.

  • Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung*
  • Rund um die Uhr erreichbar – Termin in der Regel innerhalb von 24 Stunden
  • Unabhängig – kein Versicherungsgutachter

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Leonhard Jarchov, unabhängiger Kfz-Gutachter in Minden
Leonhard Jarchov Teamleiter · Kfz-Sachverständiger – persönlich, kein Callcenter Nummer speichern
  • UnabhängigWir arbeiten für Sie – nicht für die Versicherung
  • Gegnerische Versicherung zahltbei unverschuldetem Unfall in der Regel – Abrechnung direkt
  • Wir kommen zu IhnenMinden, Hildesheim & 100 km – auch zur Werkstatt
  • Etabliertes Büro im RückenSachverständigenbüro am Petershäger Weg 192, Minden
Sofort-Hilfe

Was ist passiert?

Tippen Sie auf Ihre Situation – Sie sehen sofort, was jetzt zu tun ist und was wir für Sie übernehmen.

Ich stehe gerade am UnfallortWas muss ich jetzt tun?
  1. Absichern: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.
  2. Verletzte? Sofort 112 anrufen. Bei Streit über die Schuld, Fahrerflucht oder Alkohol: Polizei 110.
  3. Fotos machen: beide Autos, die Endstellung, Kennzeichen, Schäden, Bremsspuren.
  4. Daten notieren: Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners, Zeugen.
  5. Nichts unterschreiben und keine Schuld anerkennen.
Mir ist jemand reingefahrenWer zahlt, was steht mir zu?

Sie dürfen den Gutachter selbst wählen – die Versicherung des Unfallgegners muss ihn bezahlen. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab – Sie gehen nicht in Vorkasse.

Im Gutachten stehen alle Posten: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, bei Totalschaden Wiederbeschaffungs- und Restwert.

Wichtig: Lassen Sie das Auto erst reparieren, wenn der Schaden begutachtet ist.

Die Versicherung will ihren Gutachter schickenMuss ich das annehmen?

Nein. Wenn Sie keine Schuld haben, dürfen Sie einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Der Gutachter der Versicherung arbeitet für die Versicherung – die zahlen soll.

So können Sie freundlich antworten:

Vielen Dank für Ihr Angebot. Ich habe bereits einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragt. Sie erhalten das Gutachten, sobald es vorliegt.

Nur ein Kratzer – lohnt sich ein Gutachten?Kleinschaden oder doch teuer?

Hinter Stoßstangen sitzen heute Sensoren, Halter und Kameras. Was harmlos aussieht, kostet oft deutlich mehr als gedacht.

Liegt der Schaden voraussichtlich unter rund 750 bis 1.000 €, reicht oft ein Kurzgutachten. Ob das bei Ihnen so ist, sagen wir Ihnen anhand von zwei, drei Fotos – kostenlos.

Mein Auto fährt nicht mehrAbschleppen, Mietwagen, Totalschaden

Sie müssen das Auto nicht zu uns bringen: Wir besichtigen es dort, wo es steht – beim Abschleppdienst, in der Werkstatt oder bei Ihnen zu Hause.

  • Abschleppkosten gehören bei unverschuldetem Unfall zum Schaden.
  • Für die Zeit ohne Auto steht Ihnen ein Mietwagen oder Nutzungsausfall zu – die Dauer steht im Gutachten.
  • Totalschaden? Unter Umständen dürfen Sie trotzdem reparieren: die 130-%-Regel.
Die Versicherung kürzt oder zahlt nichtPrüfbericht, Verzögerung, Ablehnung

Versicherer lassen Gutachten oft von Prüfdiensten „nachrechnen“ und kürzen Stundensätze, Wertminderung oder Nebenkosten. Zu Kürzungen an unseren Gutachten nehmen wir fachlich Stellung.

Bei Ablehnung oder langer Verzögerung lohnt sich ein Anwalt für Verkehrsrecht – bei unverschuldetem Unfall muss die gegnerische Versicherung auch dessen Kosten tragen.

Schuld ist unklar / TeilschuldWer zahlt dann was?

Bei Teilschuld werden die Kosten – auch für das Gutachten – nach der Haftungsquote verteilt. Bevor Sie etwas beauftragen, sagen wir Ihnen offen, ob sich ein Gutachten für Sie rechnet.

Bei Streit über den Hergang ist ein eigenes Gutachten oft besonders wichtig: Es hält die Schäden fest, bevor repariert wird.

Wildunfall, Hagel, Marder, FahrerfluchtKein Unfallgegner, der zahlt

Dann zahlt in der Regel Ihre eigene Teil- oder Vollkasko. Melden Sie den Schaden dort zeitnah, bei Wildunfall mit Wildunfallbescheinigung, bei Fahrerflucht mit Anzeige bei der Polizei.

Auch hier dürfen Sie einen eigenen Sachverständigen hinzuziehen. Was das kostet und ob es sich lohnt, sagen wir Ihnen vorher.

* Gilt bei voller Haftung des Unfallgegners. Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung.

60-Sekunden-Check

Was steht mir zu – und was kostet es mich?

Vier kurze Fragen, dann wissen Sie, wie es weitergeht.

Was ist passiert?
Ihre Ansprüche

Was Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zusteht

Viele Geschädigte bekommen weniger, als ihnen zusteht – weil sie nicht wissen, was sie fordern dürfen. Mit unserem Gutachten ist jeder Posten belegt.

  • Reparaturkostenin einer Fachwerkstatt Ihrer Wahl – oder ausgezahlt (fiktive Abrechnung)
  • WertminderungIhr Auto ist jetzt ein Unfallwagen – der Wertverlust wird ersetzt
  • Mietwagen oder Nutzungsausfallfür jeden Tag ohne Auto
  • Gutachterkostenträgt die gegnerische Versicherung
  • Abschleppen & Standkostenwenn das Auto nicht mehr fahrbereit ist
  • AnwaltskostenSie dürfen einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten
  • Unkostenpauschalefür Telefonate, Porto und Fahrten
  • Bei TotalschadenWiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
  • Bei VerletzungenSchmerzensgeld und Verdienstausfall – dafür ist ein Anwalt zuständig

Gilt bei voller Haftung des Unfallgegners. Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung.

Warum ein eigener Gutachter?

Die Versicherung des Unfallgegners will sparen. Wir nicht.

Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Sachverständigen frei wählen. Ein eigenes Gutachten erfasst auch die Posten, die in Prüfberichten der Versicherungen gern fehlen.

Worum es gehtEigener GutachterGutachter der Versicherung
Für wen wird gearbeitet?Für Sie als GeschädigtenIm Auftrag der zahlenden Versicherung
WertminderungWird immer geprüft und beziffertFehlt oft oder fällt niedrig aus
Stundensätze & ErsatzteileMarkenwerkstatt-Niveau in Ihrer RegionHäufig Verweis auf günstigere Werkstätten
Nutzungsausfall / MietwagenDauer wird im Gutachten festgehaltenMuss oft nachträglich erstritten werden
Wer zahlt das Gutachten?Bei unverschuldetem Unfall in der Regel die gegnerische VersicherungDie Versicherung selbst – Sie riskieren, zu wenig zu bekommen
So läuft es ab

In vier Schritten zu Ihrem Geld

Melden

Anruf, WhatsApp oder Online-Formular. Zwei, drei Fotos vom Schaden reichen für die erste Einschätzung.

Ihr Aufwand: ca. 2 Minuten

Besichtigen

Wir kommen zu Ihnen – nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt Ihrer Wahl. Auch wenn das Auto nicht mehr fährt.

Ihr Aufwand: ca. 30 Minuten

Gutachten

Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfall – vollständig dokumentiert.

Ihr Aufwand: keiner

Regulieren

Das Gutachten geht an Sie und auf Wunsch direkt an die Versicherung oder Ihren Anwalt. Wir rechnen direkt ab.

Ihr Aufwand: keiner

Leistungen

Gutachten für jeden Fall

Leonhard Jarchov, Kfz-Sachverständiger in Minden
Unser Team

Leonhard Jarchov

„Nach einem Unfall haben Sie genug Ärger. Unser Job ist es, dass Sie am Ende nicht auch noch auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben.“

Leonhard Jarchov kommt aus Hildesheim und leitet unser Team. Wir begutachten Unfallschäden von Ostwestfalen-Lippe über Schaumburg und die Region Hannover bis nach Hildesheim und Braunschweig. Bei uns haben Sie einen festen Ansprechpartner – vom ersten Anruf, bis die Versicherung gezahlt hat. Kein Callcenter.

Unser Büro ist am Petershäger Weg 192 in Minden. Für Sie heißt das: ein persönlicher Gutachter – und ein Team, das auch dann erreichbar ist, wenn einer von uns gerade besichtigt.

Für den Notfall vorsorgen

Haben Sie Ihren Gutachter dabei, bevor Sie ihn brauchen

Nummer speichern

Mit einem Tipp landen Telefon, WhatsApp und Adresse in Ihren Kontakten – für den Moment, in dem es schnell gehen muss.

Kontakt speichern

Unfall-Checkliste

Schritt für Schritt abhaken, was am Unfallort wichtig ist – inklusive Notizblock für die Daten des Unfallgegners.

Checkliste öffnen
Einsatzgebiet

Kommt der Gutachter auch zu mir?

Von Osnabrück bis Braunschweig, von Bielefeld über Hannover bis Hildesheim: Wir kommen zur Besichtigung zu Ihnen. Geben Sie Ihren Ort ein:

Häufige Fragen

Was Geschädigte am häufigsten fragen

Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?
Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten übernehmen – sie gehören zum Schaden (§ 249 BGB). Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab, Sie gehen nicht in Vorkasse. Bei Teilschuld werden die Kosten anteilig getragen.
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen auch keinen Termin mit dem Gutachter der Versicherung abwarten.
Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?
Die Rechtsprechung zieht die sogenannte Bagatellgrenze grob bei 750 bis 1.000 Euro. Darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten. Ob ein Schaden darüber liegt, ist für Laien schwer zu erkennen – schicken Sie uns Fotos, wir sagen es Ihnen kostenlos.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Die Besichtigung ist in der Regel innerhalb von 24 Stunden möglich – bei Ihnen vor Ort im ganzen Einsatzgebiet.
Ich weiß die Versicherung des Unfallgegners nicht – was nun?
Mit dem Kennzeichen erfahren Sie sie beim Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 (kostenlos). Oder Sie geben uns das Kennzeichen – wir kümmern uns darum.
Was steht im Gutachten?
Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert bei Totalschaden, Reparaturdauer bzw. Nutzungsausfall, Fotos und Beschreibung aller Schäden. Damit sind alle Ansprüche belegt.
Darf ich mir den Schaden auch auszahlen lassen?
Ja. Mit dem Gutachten können Sie fiktiv abrechnen – Sie erhalten die Netto-Reparaturkosten und entscheiden selbst, ob, wo und wie Sie reparieren.

Unfall gehabt? Wir kommen zu Ihnen.

Anrufen oder Fotos per WhatsApp schicken – Sie erfahren sofort, wie es weitergeht.

Was kostet mich das Gutachten?

Unverschuldeter Unfall: in der Regel keine Kosten für SieDie Gutachterkosten trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Wir rechnen direkt mit ihr ab – Sie gehen nicht in Vorkasse. Bei Mitschuld oder sehr kleinen Schäden gilt das ggf. nur anteilig – das klären wir vorab mit Ihnen.

Teilschuld: Die Kosten werden nach der Haftungsquote geteilt. Wir sagen Ihnen vorher, ob sich ein Gutachten für Sie rechnet.

Kaskoschaden, selbst verursacht, Wertgutachten, Leasingrückgabe: Diese Gutachten bezahlen Sie selbst. Den Preis nennen wir Ihnen vorher – verbindlich.

Kleiner Schaden? Die erste Einschätzung anhand Ihrer Fotos ist immer kostenlos. Liegt der Schaden unter der Bagatellgrenze, reicht oft ein günstigeres Kurzgutachten.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung.

Was brauche ich zum Termin?

Fehlt etwas? Kein Problem – das klären wir beim Termin.